| Vorgang | Einordnung |
|---|---|
| 1 Erhalt Cashback |
Marktwert: 5 € → häufig sonstige Einkünfte (§22 EStG) |
| 2 Verkauf später |
Verkauf bei 10 € Gewinn: 5 € Mögliche Steuerpflicht - Angabe in Steuererklärung |
Kryptokreditkarten schlagen die Brücke zwischen digitalem Vermögen und klassischem Zahlungsverkehr. Du kannst mit Bitcoin, Stablecoins oder anderen Coins im Alltag bezahlen, Cashback in Krypto sammeln oder sogar kreditähnliche Funktionen nutzen. Was viele Nutzer unterschätzen: Steuerlich ist fast jede Kartenzahlung mit Krypto ein relevanter Vorgang. Denn wer Bitcoin, Ether & Co. bewegt, tauscht oder ausgibt, produziert steuerlich gesehen Ereignisse.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für deine individuelle Situation solltest du einen Steuerberater hinzuziehen. In Deutschland gelten Kryptowerte steuerlich nicht als klassische Währungen, sondern als sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“. Das hat der Bundesfinanzhof für gängige Currency-Token wie Bitcoin und Ethereum bestätigt. Die Konsequenz davon ist, dass viele Vorgänge über die Regeln zu privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) laufen – also ähnlich wie beim Verkauf von Gold oder anderen privater Vermögensgegenstände. Das heißt, nicht die Börse zieht automatisch die Steuern ab (wie das bei Aktien oft über die Abgeltungsteuer der Fall ist), sondern du musst deine Gewinne ermitteln und in der Steuererklärung angeben.
Viele Kryptokreditkarten belohnen Umsätze mit Cashback in Coins oder Token. Steuerlich kommt es dabei entscheidend auf die Einordnung an. Wird das Cashback als Kaufpreisrabatt gewertet, entsteht in der Regel kein unmittelbarer steuerpflichtiger Vorgang, da sich lediglich der effektive Kaufpreis reduziert. Erfolgt das Cashback hingegen unabhängig vom konkreten Einkauf, kann es steuerlich als Einkommen eingeordnet werden. Unabhängig von der Erstbewertung gilt: Werden die erhaltenen Coins oder Token später verkauft oder getauscht, greift die normale Gewinnbesteuerung. Die Haltefrist beginnt dabei mit dem Zeitpunkt des Zuflusses des Cashbacks. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, ist es in der Praxis ratsam, Cashback-Zuflüsse vollständig zu dokumentieren und im Zweifel in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Kryptowährungen, die du als Belohnung, Cashback oder Mining-Ertrag erhältst, gelten steuerlich oft als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG). Der Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts wird als Einnahme angesetzt.
Vereinfachtes Beispiel zur Verdeutlichung der steuerlichen Logik.
| Vorgang | Einordnung |
|---|---|
| 1 Erhalt Cashback |
Marktwert: 5 € → häufig sonstige Einkünfte (§22 EStG) |
| 2 Verkauf später |
Verkauf bei 10 € Gewinn: 5 € Mögliche Steuerpflicht - Angabe in Steuererklärung |
Einige Kryptokreditkarten nutzen hinterlegte Kryptowährungen nicht unmittelbar zur Bezahlung, sondern als Sicherheit (Collateral). Solange dabei keine Veräußerung der Kryptowährung erfolgt, entsteht grundsätzlich kein steuerpflichtiger Vorgang. Erst wenn zur Rückzahlung oder zur Begleichung der Kartennutzung tatsächlich Coins verkauft werden, liegt steuerlich eine relevante Veräußerung („Disposal“) vor. Damit unterscheiden sich solche Modelle wesentlich von klassischen Krypto-Debitkarten, bei denen die Kryptowährung bei jeder Zahlung unmittelbar verkauft wird und regelmäßig ein steuerlicher Vorgang ausgelöst wird.
Kurz & praxisnah: Haltefrist + 1.000€-Freigrenze (private Veräußerungsgeschäfte).
Kauf von BTC: Januar 2025
Zahlung mit Kryptokarte: September 2025
Haltedauer < 12 Monate → möglicher steuerpflichtiger Gewinn
Kauf von BTC: Januar 2024
Zahlung mit Kryptokarte: März 2025
Haltedauer > 12 Monate → in der Regel steuerfrei
Seit 2024 liegt die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte bei 1.000 € pro Jahr.
Freigrenze heißt: Wenn du drüber bist, ist alles steuerpflichtig – nicht nur der Euro darüber.
Die Freigrenze bezieht sich nicht nur auf Krypto, sondern auf den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr.
Vereinfachte Übersicht für typische Kryptokarten- und Reward-Fälle.
| Vorgang | Steuerliche Behandlung in Deutschland |
|---|---|
| Verkauf / Bezahlung mit Krypto | Privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG) |
| Rewards ohne Verkauf | Ggf. sonstige Einkünfte (Bewertung zum Zeitpunkt des Erhalts) |
| Verkauf nach > 1 Jahr | Steuerfrei (wenn kein steuerpflichtiger Vorgang dazwischenliegt) |
| Tausch zwischen Kryptowährungen | Steuerpflichtig, wie Verkauf & Kauf |
2 Zahlungen: einmal unter 1 Jahr (steuerpflichtig) und einmal nach > 1 Jahr (in der Regel steuerfrei).
| Transaktion | Details |
|---|---|
| 1 Zahlung 1 – Supermarkt |
Zahlungsdatum: 01.07.2024 Bezahlter Betrag: 100 € BTC-Kurs: 30.000 € Verwendete BTC-Menge: 0,003333 BTC Anschaffungskosten: 66,67 € Veräußerungswert: 100 € Gewinn: 33,33 € Steuerpflichtig (Haltedauer < 1 Jahr) |
| 2 Zahlung 2 – Reise/Hotel (nach > 1 Jahr) |
Zahlungsdatum: 10.03.2025 Bezahlter Betrag: 80 € BTC-Kurs: 25.000 € Verwendete BTC-Menge: 0,0032 BTC Anschaffungskosten: 64 € Veräußerungswert: 80 € Gewinn: 16 € In der Regel steuerfrei (Haltedauer > 1 Jahr) |
| Transaktion | Gewinn (€) | Steuerlogik |
|---|---|---|
| Zahlung 1 | 33,33 | steuerpflichtig |
| Zahlung 2 | 16,00 | i. d. R. steuerfrei |
| Summe | 49,33 | gemischt |
Viele denken: Solange ich nicht in Euro auszahle, passiert steuerlich nichts. Leider falsch. Steuerlich relevant können sein:
Auch wenn die Zahlung mit einer Kryptokreditkarte unspektakulär wirkt, löst sie steuerlich häufig einen Verkauf oder Tausch aus. Entscheidend ist der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt der Zahlung.
Sobald du mehrfach gekauft hast (in „Chargen“), stellt sich die Frage: Welche Coins habe ich eigentlich verkauft?
In Deutschland wird in der Praxis regelmäßig die FIFO-Methode (First in, First out) genutzt. Die Annahme ist, die zuerst gekauften Coins werden auch zuerst verkauft. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten umfangreiche Leitlinien inklusive Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten veröffentlicht.
FIFO ist nicht nur Mathematik – FIFO ist Steuerrealität. Denn, wenn deine frühen Käufe sehr günstig waren, kann ein späterer Verkauf nach FIFO einen höheren Gewinn ausweisen, als du „gefühlt“ erwartest.
Nicht nur Verkäufe zählen. Es gibt auch laufende Krypto-Erträge – und die landen oft in einer anderen steuerlichen Schublade:
Wichtiges Detail: Für Staking-Rewards beginnt außerdem oft eine eigene Haltefrist ab dem Zuflusszeitpunkt, weil du neue Coins „anschaffst“, wenn sie dir gutgeschrieben werden. Das ist einer der Gründe, warum gute Dokumentation Gold wert ist.
Kryptokreditkarten sind praktisch — steuerlich aber komplex. Jede Kartenzahlung kann einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang auslösen. Entscheidend sind Haltedauer, Anschaffungskosten, Umrechnungskurse und saubere Dokumentation. Besonders durch viele kleine Zahlungen entsteht schnell ein hoher steuerlicher Auswertungsaufwand.
Wer Kryptokarten aktiv nutzt, sollte Transaktionen konsequent tracken, Haltefristen beachten und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Richtig eingesetzt sind Kryptokarten ein starkes Werkzeug im Alltag — aber nur mit steuerlichem Überblick bleiben sie auch langfristig vorteilhaft.
Das wichtigste im Überblick
Belege sammeln:
Exportiere Wallet- und Kartentransaktionen in CSV oder nutze Tools zur Krypto-Steuerberechnung.
Jede Zahlung als Einzeltransaktion erfassen:
Für jede Zahlung mit einer Kryptokarte gelten separate Berechnungen von Gewinn/Verlust.
Haltefristen genau berechnen:
Auch wenn du in einer Wallet länger als ein Jahr hältst – jede Veräußerung (Zahlung) zählt einzeln. (Taxando)
Rewards separat berücksichtigen:
Sie müssen oft beim Zufluss als Einnahme oder als Basis für spätere Gewinnermittlung erfasst werden.
Steuerberater empfehlen:
Bei häufigen Nutzungen oder großen Beträgen lohnt sich eine spezialisierte Beratung wegen Dokumentations- und Meldepflichten.
Krypto-Gewinne werden nicht automatisch „abgebucht“. Du musst sie in der Steuererklärung deklarieren – typischerweise in der Anlage SO. Für Verkäufe/Veräußerungen virtueller Währungen gibt es Felder/Zeilen, die explizit auf Token/Kryptowerte zielen (z. B. „Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token“).
| Einkommen 2025 | Steuersatz |
|---|---|
| bis 12.084 € | 0 % |
| 12.085 € – 17.430 € | 14 % – 24 % |
| 17.431 € – 68.430 € | 24 % – 42 % |
| 68.431 € – 277.825 € | 42 % |
| ab 277.826 € | 45 % |
Mit der EU-Richtlinie DAC8 und der deutschen Umsetzung (u. a. Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz) entstehen Melde- und Sorgfaltspflichten für Krypto-Dienstleister. Das Ziel: Steuerbehörden sollen Informationen zu Transaktionen und Beständen leichter erhalten und zwischen Staaten austauschen können.
Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass relevante Daten schneller verfügbar sind – und dass die Rückfragen vom Finanzamt konkreter werden.
Für Nutzer:innen von Kryptokreditkarten sind spezialisierte Steuerprogramme fast unverzichtbar. Tools wie Blockpit, CoinTracking und Koinly helfen dabei, Kartenzahlungen korrekt als steuerliche Veräußerungen abzubilden, inklusive Umrechnung zum Euro-Kurs am Zahlungszeitpunkt. Sie importieren Transaktionen aus Börsen, Wallets und – je nach Setup – auch Kryptokarten, berechnen Gewinne nach der anerkannten FIFO-Methode und erfassen Sonderfälle wie Cashback oder Gebühren. So lassen sich Kryptokarten-Ausgaben sauber dokumentieren und rechtssicher in der Steuererklärung berücksichtigen.
Wähle 2–3 Tools aus. Optional: „Beste Werte“ hebt pro Kategorie den stärksten Anbieter hervor.
| Kategorie | Blockpit DE-Reports | CoinTracking Analyse | Koinly Integrationen |
|---|---|---|---|
| Preis & Modelle Kosten / Einstieg |
|
|
|
| Preis-Modell Abrechnung | Einmalige Lizenz pro Steuerjahr | Jahresabo + Lifetime-Option | Jahresabo nach Transaktionen |
| Transaktionen / Limits Planstufen | 50 → 1.000 → … | 200 → 3.500 → 20.000 → ∞ | 100 → 1.000 → 3.000 → 10.000+ |
| Coins & Assets Abdeckung | Sehr hohe Abdeckung inkl. DeFi & NFTs | Sehr groß (30.000+ Coins) | Sehr viele Assets (laut Nutzerberichten) |
| Börsen & Wallets Import / Sync | Viele APIs + CSV-Import | 300+ API/CSV-Integrationen | 800 Kryptoplattformen |
| API-Unterstützung Datenquellen | API + CSV (autom. Sync) | API + CSV | API + CSV |
| DeFi / NFTs Features | LP-Token, NFTs, Derivate | NFTs & DeFi | DeFi, NFTs, Staking & Lending |
| Steuer-Reports Reports | DE-Reports inkl. Anlage SO | Internationale Steuerberichte | Internationale Reports (z. B. USA) |
| Portfolio-Analyse Tracking | Ja | Sehr umfangreich | Fokus Steuer & Übersicht |
| Anbieter | Blockpit ansehen | CoinTracking ansehen | Koinly starten* |
Kryptokreditkarten machen Krypto im Alltag nutzbar – steuerlich bleiben sie jedoch anspruchsvoll. Jede Kartenzahlung kann als Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen gelten und damit einen steuerlich relevanten Gewinn auslösen. Entscheidend sind dabei Haltedauer, Anschaffungszeitpunkt der verwendeten Coins, der Euro-Wert zum Zahlungszeitpunkt sowie die 1.000-Euro-Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Wer seine Transaktionen sauber dokumentiert, Steuerprogramme wie Blockpit, CoinTracking oder Koinly nutzt und die steuerlichen Spielregeln kennt, kann Kryptokreditkarten sicher einsetzen – ohne unangenehme Überraschungen in der Steuererklärung.