Vintage style nerd using an old computer in the garage and having a phone call with a cordless telephone

Kryptokarten & Steuern

Kryptokreditkarten schlagen die Brücke zwischen digitalem Vermögen und klassischem Zahlungsverkehr. Du kannst mit Bitcoin, Stablecoins oder anderen Coins im Alltag bezahlen, Cashback in Krypto sammeln oder sogar kreditähnliche Funktionen nutzen. Was viele Nutzer unterschätzen: Steuerlich ist fast jede Kartenzahlung mit Krypto ein relevanter Vorgang. Denn wer Bitcoin, Ether & Co. bewegt, tauscht oder ausgibt, produziert steuerlich gesehen Ereignisse. 

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Für deine individuelle Situation solltest du einen Steuerberater hinzuziehen.

Krypto ist nicht „Kapitalertrag“ – sondern ein privates Veräußerungsgeschäft

In Deutschland gelten Kryptowerte steuerlich nicht als klassische Währungen, sondern als sogenannte „andere Wirtschaftsgüter“. Das hat der Bundesfinanzhof für gängige Currency-Token wie Bitcoin und Ethereum bestätigt. Die Konsequenz davon ist, dass viele Vorgänge über die Regeln zu privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 EStG) laufen – also ähnlich wie beim Verkauf von Gold oder anderen privater Vermögensgegenstände. Das heißt, nicht die Börse zieht automatisch die Steuern ab (wie das bei Aktien oft über die Abgeltungsteuer der Fall ist), sondern du musst deine Gewinne ermitteln und in der Steuererklärung angeben.

Grundprinzip: Jede Krypto-Zahlung kann ein steuerpflichtiger Vorgang sein

Aus steuerlicher Sicht gilt in Deutschland (und in vielen anderen EU-Ländern), wenn Kryptowährungen ausgegeben werden, liegt in der Regel ein Veräußerungsvorgang vor. Das bedeutet, auch wenn du „nur mit der Karte bezahlst“, passiert technisch im Hintergrund meist Folgendes:

  1. Deine Coins werden verkauft oder getauscht
  2. Der Gegenwert wird in Fiat (EUR/USD etc.) umgewandelt
  3. Die Kartenzahlung wird ausgeführt

Steuerlich ist das so zu behandeln, als hättest du deine Kryptowährung verkauft. Das Ergebnis ist, das die Gewinne steuerpflichtig sein können.

Besteuerung von Cashbacks

Viele Kryptokreditkarten belohnen Umsätze mit Cashback in Coins oder Token. Steuerlich kommt es dabei entscheidend auf die Einordnung an. Wird das Cashback als Kaufpreisrabatt gewertet, entsteht in der Regel kein unmittelbarer steuerpflichtiger Vorgang, da sich lediglich der effektive Kaufpreis reduziert. Erfolgt das Cashback hingegen unabhängig vom konkreten Einkauf, kann es steuerlich als Einkommen eingeordnet werden. Unabhängig von der Erstbewertung gilt: Werden die erhaltenen Coins oder Token später verkauft oder getauscht, greift die normale Gewinnbesteuerung. Die Haltefrist beginnt dabei mit dem Zeitpunkt des Zuflusses des Cashbacks. Um steuerliche Risiken zu vermeiden, ist es in der Praxis ratsam, Cashback-Zuflüsse vollständig zu dokumentieren und im Zweifel in der Einkommensteuererklärung anzugeben.

Beispiel: Versteuerung von Cashback

Kryptowährungen, die du als Belohnung, Cashback oder Mining-Ertrag erhältst, gelten steuerlich oft als sonstige Einkünfte (§ 22 EStG). Der Marktwert zum Zeitpunkt des Erhalts wird als Einnahme angesetzt.

Praxisbeispiel

Cashback / Rewards – steuerliche Einordnung

Vereinfachtes Beispiel zur Verdeutlichung der steuerlichen Logik.

Vorgang Einordnung
1 Erhalt Cashback Marktwert: 5 €
→ häufig sonstige Einkünfte (§22 EStG)
2 Verkauf später Verkauf bei 10 €
Gewinn: 5 €
Mögliche Steuerpflicht - Angabe in Steuererklärung
Praxis-Tipp: Rewards separat erfassen und nicht mit Kartenzahlungen vermischen.

Besteuerung von Collateral - Kreditkarten

Einige Kryptokreditkarten nutzen hinterlegte Kryptowährungen nicht unmittelbar zur Bezahlung, sondern als Sicherheit (Collateral). Solange dabei keine Veräußerung der Kryptowährung erfolgt, entsteht grundsätzlich kein steuerpflichtiger Vorgang. Erst wenn zur Rückzahlung oder zur Begleichung der Kartennutzung tatsächlich Coins verkauft werden, liegt steuerlich eine relevante Veräußerung („Disposal“) vor. Damit unterscheiden sich solche Modelle wesentlich von klassischen Krypto-Debitkarten, bei denen die Kryptowährung bei jeder Zahlung unmittelbar verkauft wird und regelmäßig ein steuerlicher Vorgang ausgelöst wird.

Die zwei wichtigsten Steuerfaktoren

Steuer-Check

Kryptokarten & Steuern – die 2 wichtigsten Fallen

Kurz & praxisnah: Haltefrist + 1.000€-Freigrenze (private Veräußerungsgeschäfte).

Haltefrist: wann wird’s steuerpflichtig?

Unter 1 Jahr Über 1 Jahr
  • Haltefrist unter 1 Jahr → Gewinne steuerpflichtig
  • Haltefrist über 1 Jahr → Gewinne in der Regel steuerfrei
Wichtig: Maßgeblich ist der Anschaffungszeitpunkt der verwendeten Coins – nicht nur der Zeitpunkt der Kartenzahlung.
Beispiele

Kauf von BTC: Januar 2025

Zahlung mit Kryptokarte: September 2025

Haltedauer < 12 Monate → möglicher steuerpflichtiger Gewinn

Kauf von BTC: Januar 2024

Zahlung mit Kryptokarte: März 2025

Haltedauer > 12 Monate → in der Regel steuerfrei

1.000€-Freigrenze: klein, aber gefährlich

Seit 2024 liegt die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte bei 1.000 € pro Jahr.
Freigrenze heißt: Wenn du drüber bist, ist alles steuerpflichtig – nicht nur der Euro darüber.

Beispiel
  • Gewinn 900 € im Jahr → meist steuerfrei (unter der Freigrenze)
  • Gewinn 1.100 € im Jahr → kompletter Gewinn wird steuerpflichtig
Merke

Die Freigrenze bezieht sich nicht nur auf Krypto, sondern auf den Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr.

Achtung Schon viele kleine Kartenzahlungen können zusammen die Grenze reißen, wenn du dabei Gewinne realisierst.

Überblick steuerrelevanter Vorgänge

Steuerübersicht

Der Überblick zu steuerrelevanten Vorgängen

Vereinfachte Übersicht für typische Kryptokarten- und Reward-Fälle.

Vorgang Steuerliche Behandlung in Deutschland
Verkauf / Bezahlung mit Krypto Privates Veräußerungsgeschäft (§ 23 EStG)
Rewards ohne Verkauf Ggf. sonstige Einkünfte (Bewertung zum Zeitpunkt des Erhalts)
Verkauf nach > 1 Jahr Steuerfrei (wenn kein steuerpflichtiger Vorgang dazwischenliegt)
Tausch zwischen Kryptowährungen Steuerpflichtig, wie Verkauf & Kauf
Praxisbeispiel

Krypto-Zahlungen mit BTC – Steuerlogik im Überblick

2 Zahlungen: einmal unter 1 Jahr (steuerpflichtig) und einmal nach > 1 Jahr (in der Regel steuerfrei).

Transaktion Details
1 Zahlung 1 – Supermarkt Zahlungsdatum: 01.07.2024
Bezahlter Betrag: 100 €
BTC-Kurs: 30.000 €
Verwendete BTC-Menge: 0,003333 BTC
Anschaffungskosten: 66,67 €
Veräußerungswert: 100 €
Gewinn: 33,33 €
Steuerpflichtig (Haltedauer < 1 Jahr)
2 Zahlung 2 – Reise/Hotel (nach > 1 Jahr) Zahlungsdatum: 10.03.2025
Bezahlter Betrag: 80 €
BTC-Kurs: 25.000 €
Verwendete BTC-Menge: 0,0032 BTC
Anschaffungskosten: 64 €
Veräußerungswert: 80 €
Gewinn: 16 €
In der Regel steuerfrei (Haltedauer > 1 Jahr)
Transaktion Gewinn (€) Steuerlogik
Zahlung 1 33,33 steuerpflichtig
Zahlung 2 16,00 i. d. R. steuerfrei
Summe 49,33 gemischt
Einordnung: Zahlung 1 löst grundsätzlich Steuerlogik aus (unter 1 Jahr), Zahlung 2 ist bei > 1 Jahr Haltedauer in der Regel steuerfrei. Freigrenze < 1.000 € kann trotzdem relevant sein – dokumentieren.

Der Irrtum: Versteuern erst bei Auszahlung

Viele denken: Solange ich nicht in Euro auszahle, passiert steuerlich nichts. Leider falsch. Steuerlich relevant können sein:


  • Krypto gegen Euro verkaufen (klar),
  • Krypto gegen Krypto tauschen (z. B. BTC → ETH),
  • mit Krypto bezahlen (auch das gilt als Veräußerung, weil du Werte abgibst),
  • NFT-Käufe/Verkäufe, wenn dabei Kryptos getauscht werden (in der Logik ebenfalls ein Tausch).


Auch wenn die Zahlung mit einer Kryptokreditkarte unspektakulär wirkt, löst sie steuerlich häufig einen Verkauf oder Tausch aus. Entscheidend ist der Euro-Gegenwert zum Zeitpunkt der Zahlung.

Kryptokarte: Steuerlich heikel durch viele kleine Transaktionen

Ein besonderes Risiko bei Kryptokarten: Viele kleine Käufe = viele steuerliche Einzelvorgänge

  • Kaffee bezahlen
  • Online-Shopping
  • Reisebuchung
  • Supermarkt

Jede einzelne Zahlung kann steuerlich ein eigener Veräußerungsvorgang sein. Das führt zu:

  • hohem Dokumentationsaufwand
  • vielen Einzelbewertungen
  • komplexer Gewinnermittlung

Ohne saubere Transaktionshistorie wird die Steuererklärung schwierig.

Wie du Gewinne berechnest: FIFO als Standard – und dein größter Hebel

Sobald du mehrfach gekauft hast (in „Chargen“), stellt sich die Frage: Welche Coins habe ich eigentlich verkauft?

In Deutschland wird in der Praxis regelmäßig die FIFO-Methode (First in, First out) genutzt. Die Annahme ist, die zuerst gekauften Coins werden auch zuerst verkauft. Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben zur ertragsteuerlichen Behandlung von Kryptowerten umfangreiche Leitlinien inklusive Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten veröffentlicht.


FIFO ist nicht nur Mathematik – FIFO ist Steuerrealität. Denn, wenn deine frühen Käufe sehr günstig waren, kann ein späterer Verkauf nach FIFO einen höheren Gewinn ausweisen, als du „gefühlt“ erwartest.

Kreditmodus & Krypto-besicherte Karten

Einige Karten arbeiten nicht mit direktem Coin-Verkauf, sondern mit Kreditlinien:

  • Krypto wird als Sicherheit hinterlegt
  • Ausgaben laufen über Kreditrahmen
  • Coins werden nicht sofort verkauft

Steuerliche Folge Solange kein Verkauf der Coins stattfindet, ist es meist kein steuerpflichtiger Vorgang Aber: Wird die Sicherheit liquidiert, kann ein steuerpflichtiger Verkauf entstehen.

Stablecoins & Steuer

Viele Nutzer laden ihre Kryptokarten mit Stablecoins auf.

Vorteile:
  • geringere Kursschwankung
  • kleinere Gewinnspannen
  • einfachere Bewertung

Aber:
  • Auch Stablecoin-Tausch kann steuerpflichtig sein
  • Besonders bei vorherigem Coin-Swap (BTC → USDT)

Staking, Lending, Mining

Nicht nur Verkäufe zählen. Es gibt auch laufende Krypto-Erträge – und die landen oft in einer anderen steuerlichen Schublade:


  • Staking/Lending-Erträge werden häufig als sonstige Einkünfte aus Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG) behandelt und können bis zur Freigrenze von 256 Euro im Jahr steuerfrei bleiben.
  • Mining kann – je nach Umfang und Gewinnerzielungsabsicht – vom Finanzamt auch als gewerblich eingeordnet werden (dann wird es deutlich komplexer).


Wichtiges Detail: Für Staking-Rewards beginnt außerdem oft eine eigene Haltefrist ab dem Zuflusszeitpunkt, weil du neue Coins „anschaffst“, wenn sie dir gutgeschrieben werden. Das ist einer der Gründe, warum gute Dokumentation Gold wert ist.

Dokumentation des Handels

Unbedingt dokumentieren

  • Kaufzeitpunkt
  • Kaufpreis
  • verwendete Wallet
  • Kartenzahlungszeitpunkt
  • Umrechnungskurs
  • Gebühren
  • Cashback-Zuflüsse

Sinnvolle Tools

  • Krypto-Steuersoftware
  • Börsenexporte
  • CSV-Reports
  • Wallet-Tracking
  • Kartenabrechnungen

 

Kryptokreditkarten sind praktisch — steuerlich aber komplex. Jede Kartenzahlung kann einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang auslösen. Entscheidend sind Haltedauer, Anschaffungskosten, Umrechnungskurse und saubere Dokumentation. Besonders durch viele kleine Zahlungen entsteht schnell ein hoher steuerlicher Auswertungsaufwand.

Wer Kryptokarten aktiv nutzt, sollte Transaktionen konsequent tracken, Haltefristen beachten und im Zweifel fachkundigen Rat einholen. Richtig eingesetzt sind Kryptokarten ein starkes Werkzeug im Alltag — aber nur mit steuerlichem Überblick bleiben sie auch langfristig vorteilhaft.

Steuerüberblick

Checkliste

Die Steuererklärung für Kryptokreditkarten in Deutschland

Das wichtigste im Überblick

Was musst du angeben?

  • Anlage SO – Private Veräußerungsgeschäfte
  • Eintragen (jahresweise Summen):
    • Gesamtgewinne aus Kryptoverkäufen & Kartenzahlungen
    • Gesamtverluste (verrechenbar)
    • Zeitraum < 1 Jahr
    • Summe aller Veräußerungen
  • Nicht jede Transaktion einzeln – Summen angeben, Einzelnachweise aufbewahren

Freigrenze

  • 1.000 € Gewinn pro Jahr
  • Überschritten → kompletter Gewinn steuerpflichtig
  • Nicht überschritten → meist steuerfrei, aber dokumentationspflichtig

Rewards & Cashback

  • Marktwert beim Erhalt → ggf. sonstige Einkünfte
  • Späterer Verkauf → neues privates Veräußerungsgeschäft
  • Haltefrist beginnt ab Erhalt

Aufbewahrungspflicht

  • CSV- & Excel-Exporte
  • Wallet-Historien
  • Kartenabrechnungen
  • Empfehlung: mind. 10 Jahre aufbewahren

Praxis-Tipps zur Steuererklärung

  1. Belege sammeln:
    Exportiere Wallet- und Kartentransaktionen in CSV oder nutze Tools zur Krypto-Steuerberechnung.

  2. Jede Zahlung als Einzeltransaktion erfassen:
    Für jede Zahlung mit einer Kryptokarte gelten separate Berechnungen von Gewinn/Verlust.

  3. Haltefristen genau berechnen:
    Auch wenn du in einer Wallet länger als ein Jahr hältst – jede Veräußerung (Zahlung) zählt einzeln. (Taxando)

  4. Rewards separat berücksichtigen:
    Sie müssen oft beim Zufluss als Einnahme oder als Basis für spätere Gewinnermittlung erfasst werden.

  5. Steuerberater empfehlen:
    Bei häufigen Nutzungen oder großen Beträgen lohnt sich eine spezialisierte Beratung wegen Dokumentations- und Meldepflichten.

Eintragungen in der Steuererklärung

Krypto-Gewinne werden nicht automatisch „abgebucht“. Du musst sie in der Steuererklärung deklarieren – typischerweise in der Anlage SO. Für Verkäufe/Veräußerungen virtueller Währungen gibt es Felder/Zeilen, die explizit auf Token/Kryptowerte zielen (z. B. „Einheiten virtueller Währungen und/oder sonstige Token“).

Einkommen - Steuertabelle fürs Steuerjahr 2025

Einkommen 2025 Steuersatz
bis 12.084 € 0 %
12.085 € – 17.430 € 14 % – 24 %
17.431 € – 68.430 € 24 % – 42 %
68.431 € – 277.825 € 42 %
ab 277.826 € 45 %

DAC8

Mit der EU-Richtlinie DAC8 und der deutschen Umsetzung (u. a. Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz) entstehen Melde- und Sorgfaltspflichten für Krypto-Dienstleister. Das Ziel: Steuerbehörden sollen Informationen zu Transaktionen und Beständen leichter erhalten und zwischen Staaten austauschen können.

Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass relevante Daten schneller verfügbar sind – und dass die Rückfragen vom Finanzamt konkreter werden.

Die beste Steuersoftware für Kryptos

Für Nutzer:innen von Kryptokreditkarten sind spezialisierte Steuerprogramme fast unverzichtbar. Tools wie Blockpit, CoinTracking und Koinly helfen dabei, Kartenzahlungen korrekt als steuerliche Veräußerungen abzubilden, inklusive Umrechnung zum Euro-Kurs am Zahlungszeitpunkt. Sie importieren Transaktionen aus Börsen, Wallets und – je nach Setup – auch Kryptokarten, berechnen Gewinne nach der anerkannten FIFO-Methode und erfassen Sonderfälle wie Cashback oder Gebühren. So lassen sich Kryptokarten-Ausgaben sauber dokumentieren und rechtssicher in der Steuererklärung berücksichtigen.

Vergleich

Krypto-Steuertools – Blockpit vs. CoinTracking vs. Koinly

Wähle 2–3 Tools aus. Optional: „Beste Werte“ hebt pro Kategorie den stärksten Anbieter hervor.

Tipp: Du kannst 2–3 Tools gleichzeitig auswählen.
Kategorie Blockpit DE-Reports CoinTracking Analyse Koinly Integrationen
Preis & Modelle Kosten / Einstieg
  • Kostenloser Portfolio-Tracker
  • Steuerreport ab ca. 49 € / Jahr
  • Kostenlos bis 200 Transaktionen
  • Premium ca. 39 € – 719 €+
  • Free Tracking & Vorschau
  • Pläne ca. 0 € – 199 €
Preis-Modell Abrechnung Einmalige Lizenz pro Steuerjahr Jahresabo + Lifetime-Option Jahresabo nach Transaktionen
Transaktionen / Limits Planstufen 50 → 1.000 → … 200 → 3.500 → 20.000 → ∞ 100 → 1.000 → 3.000 → 10.000+
Coins & Assets Abdeckung Sehr hohe Abdeckung inkl. DeFi & NFTs Sehr groß (30.000+ Coins) Sehr viele Assets (laut Nutzerberichten)
Börsen & Wallets Import / Sync Viele APIs + CSV-Import 300+ API/CSV-Integrationen 800 Kryptoplattformen
API-Unterstützung Datenquellen API + CSV (autom. Sync) API + CSV API + CSV
DeFi / NFTs Features LP-Token, NFTs, Derivate NFTs & DeFi DeFi, NFTs, Staking & Lending
Steuer-Reports Reports DE-Reports inkl. Anlage SO Internationale Steuerberichte Internationale Reports (z. B. USA)
Portfolio-Analyse Tracking Ja Sehr umfangreich Fokus Steuer & Übersicht
Anbieter Blockpit ansehen CoinTracking ansehen Koinly starten*

Fazit

Kryptokreditkarten machen Krypto im Alltag nutzbar – steuerlich bleiben sie jedoch anspruchsvoll. Jede Kartenzahlung kann als Verkauf oder Tausch von Kryptowährungen gelten und damit einen steuerlich relevanten Gewinn auslösen. Entscheidend sind dabei Haltedauer, Anschaffungszeitpunkt der verwendeten Coins, der Euro-Wert zum Zahlungszeitpunkt sowie die 1.000-Euro-Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte. Wer seine Transaktionen sauber dokumentiert, Steuerprogramme wie Blockpit, CoinTracking oder Koinly nutzt und die steuerlichen Spielregeln kennt, kann Kryptokreditkarten sicher einsetzen – ohne unangenehme Überraschungen in der Steuererklärung.